Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigte den erneuten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 36 „Solarpark Erlbach“ in der Fassung vom 24. Februar 2026 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse und beschloss die Auslegung des Entwurfsstands nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs.3 BauGB.

Die noch offene „CEF-Maßnahme Feldlerche“, welche durch die Untere Naturschutzbehörde gefordert wird, muss bei Grünland mit 0,4 oder bei Ackerland mit 0,5 ausgeglichen werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.