Sitzung: 04.02.2025 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts rückwirkend zum 12. Mai 2020 wie folgt zu ändern:
§ 3 wird wie folgt
geändert:
1. Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:
Die Entschädigung des weiteren Stellvertreters des Bürgermeisters wird wie folgt geregelt:
a) pro Vertretungsfall erhält er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 EUR brutto
b) bei gleichzeitiger Verhinderung des Ersten, Zweiten und Dritten Bürgermeisters erhält er eine Entschädigung in Höhe von 80,00 EUR brutto je Vertretungstag
c) zu dieser Entschädigung werden noch Reisekosten nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes gewährt.
2. Die bisherigen Absätze 2, 3, 4, 5 und 6 werden zu den Absätzen 3, 4, 5, 6 und 7
3. Der neue Absatz 7 erhält folgende Fassung:
Die Absätze 4, 5 und 6 gelten für die Ortssprecher entsprechend
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 12. Mai 2020 in Kraft.