Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat fasste für die Grundstücke Fl.Nrn. 4, 7 (Teilfläche) und 16/4 (Teilfläche) der Gemarkung Stepperg den Aufstellungsbeschluss für die 33. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Am Schlosspark“. Gemäß dem städtebaulichen Vertrag vom 18. Oktober 2024 haben die Grundstückseigentümer alle anfallenden Kosten für dieses Verfahren zu übernehmen.

Der Marktgemeinderat billigte den Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung in der vorgestellten Fassung vom 21. Januar 2025. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, in Absprache mit dem Büro WipflerPLAN, Pfaffenhofen, den Zeitraum für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Einholung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB festzusetzen und durchzuführen.