Sitzung: 11.06.2024 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, dem Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 70 der Gemarkung Hatzenhofen das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Es besteht kein Anspruch auf Ausbau bzw. Asphaltierung des öffentlichen Feldweges
Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen durch den Markt Rennertshofen oder die Jagdgenossenschaft Hatzenhofen.
2. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ausbau bzw. Asphaltierung des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 267 der Gemarkung Mauern durch den Markt Rennertshofen oder die Jagdgenossenschaft Mauern.
3. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf den Feldwegen Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen sowie Fl.Nr. 267 der Gemarkung Mauern.
4. Jetzt oder künftig entstehende Kosten für die Einrichtung des Feuerlöschwesens hat der Bauherr zu tragen. Das Gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltsmaß-nahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.
5. Es besteht auch kein Anspruch bzgl. einer Straßenbeleuchtung bzw. Beleuchtung der Zufahrtsstrecke.
6. Falls in der Zukunft eine Trinkwasserversorgung für den Neubau des Milchviehstalles oder für zukünftige Bauvorhaben notwendig wird, übernimmt der Markt Rennertshofen keinerlei Kosten.