Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss den § 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wie folgt:

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus wird in Höhe von 611.395,00 EUR festgesetzt.

In Summe mit den nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 (99.553,00 EUR) und dem Jahr 2023 (1.289.052,00 EUR) ergibt sich somit eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,00 EUR.