Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 zu erlassen:

Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen

für das Jahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

Im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 11.855.883,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 10.683.106,00 EUR

§ 2

Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000,00 EUR für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                               350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.