Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Trugenhofen das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

Da über den nördlich gelegenen Feldweg Fl.Nr. 19/1 der Gemarkung Trugenhofen, wie bisher auch zur Garage, die Zufahrt zum geplanten Einfamilienhaus genommen werden soll, besteht kein Anspruch auf Ausbau oder Verbesserung dieses Zufahrtsweges gegenüber dem Markt Rennertshofen sowie der Jagdgenossenschaft Erlbach-Kienberg-Trugenhofen. Zudem besteht kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes sowie Errichtung einer Straßenbeleuchtung.

Vor Baubeginn ist eine Beweissicherung des Feldweges Fl.Nr. 19/1 der Gemarkung Trugenhofen in Anwesenheit der Jagdgenossenschaft Erlbach-Kienberg-Trugenhofen durchzuführen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Feldweg wieder entsprechend herzustellen.

Die Kanalerschließung kann nur über die Usseltalstraße erfolgen. Zur Sicherung der Kanalerschließung ist der Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Markt Rennertshofen notwendig. Diese Sondervereinbarung ist rechtzeitig vor Erteilung der Baugenehmigung rechtsverbindlich abzuschließen.

Sofern in Zukunft eine Grundstücksteilung erfolgen soll, ist eine dingliche Sicherung aller Ver- und Entsorgungsleitungen vorzunehmen.