Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss für die Grundstücke Fl.Nrn. 444, 1313 (Tlf.), 1316, 1319, 1319/1, 1321 (Tlf.), 1420 und 1425 der Gemarkung Hütting den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Ellenbrunn“ zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt im Parallelverfahren zur 31. Flächennutzungsplanänderung. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung ausgewiesen.

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB verpflichtet sich der Vorhabensträger in einem Durchführungsvertrag/Städtebaulichen Vertrag mit dem Markt Rennertshofen das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist auszuführen.

Die Fa. Anumar trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleistungen.

Mit den Planungsarbeiten soll das Ingenieurbüro Neidl +Neidl, Sulzbach-Rosenberg, beauftragt werden.