Sitzung: 27.02.2024 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss für die Grundstücke Fl.Nrn. 215, 215/1, 218, 221, 222, 230, 230/1, 230/2, 233, 235 und 236 in der Gemarkung Trugenhofen, in der Gemarkung Rohrbach die Fl.Nrn 1110, 1375, 1376 und 1377 und die Fl.Nrn. 269 und 267 in der Gemarkung Rennertshofen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach Rennertshofen“ zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt im Parallelverfahren zur 30. Flächennutzungsplanänderung. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung ausgewiesen.
Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB verpflichtet sich der Vorhabensträger in einem Durchführungsvertrag/Städtebaulichen Vertrag mit dem Markt Rennertshofen das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist auszuführen.
Die Fa. Anumar trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegungskosten von Netzanschlussleistungen.
Mit den Planungsarbeiten soll das Ingenieurbüro Neidl +Neidl, Sulzbach-Rosenberg, beauftragt werden.