Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohngebäudes mit Direktvermarktung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 923 der Gemarkung Ammerfeld das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

1.       Die Wasserversorgung ist durch Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Heimberggruppe vor Erteilung einer Baugenehmigung zu sichern.

2.       Die Abwasserbeseitigung hat durch eine DIN-gerechte Kleinkläranlage zu erfolgen, welche die Bauherren auf eigene Kosten zu installieren bzw. zu unterhalten haben.

3.       Sämtliche Kosten für etwaige Einrichtungen des Feuerlöschwesens haben die Bauantragsteller zu finanzieren. Diese Anlagen sind ebenfalls auf eigene Kosten dauerhaft zu unterhalten bzw. ggf. zu erneuern.

4.       Es besteht kein Anspruch auf Ausbau oder weitere Befestigung des Zufahrtsweges Fl.Nr. 905 der Gemarkung Ammerfeld gegenüber dem Markt Rennertshofen bzw. der Jagdgenossenschaft Ammerfeld.

5.       Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes am Feldweg Fl.Nr. 905 der Gemarkung Ammerfeld.

6.       Zudem besteht kein Anspruch auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung.