Sitzung: 13.06.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, zur Errichtung eines 7,65 m² großen Gewächshauses folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Rennertshofen-Nord, 1. Änderung“ zu erteilen:
1. Die maximale Grundfläche von Nebengebäuden (10 m²) darf überschritten werden.
2. Die Dacheindeckung darf mit Schindeln bzw. Glasplatten erfolgen.