Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, zur Errichtung eines 7,65 m² großen Gewächshauses folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Rennertshofen-Nord, 1. Änderung“ zu erteilen:

1.       Die maximale Grundfläche von Nebengebäuden (10 m²) darf überschritten werden.

2.       Die Dacheindeckung darf mit Schindeln bzw. Glasplatten erfolgen.