Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss gegen die Plangenehmigung nach § 68 Abs. 1,2 WHG zum Rückbau der Donau-Uferverbauung auf der linken Donauseite (Fkm 2486,300 und 2487,400) oberstrom der Usselmündung grundsätzlich Einwände zu erheben.

 

Folgende Einwände müssen Beachtung finden:

 

-       Mückenplage; durch Anlegung von Rinnen im Uferbereich wird dieser Bereich zwar besser durchströmt, da die Fische die Larven fressen. Eine mögliche Verschlechterung muss jedoch korrigiert werden.

 

-       Schäden durch Überschwemmungen, die nachweislich durch diese Maßnahme entstanden sind müssen behoben bzw. finanziell ausgeglichen werden.

 

-       Des Weiteren dürfen keine Verschlechterungen der jetzigen Situation bzw. keine Einschränkungen entstehen.