Sitzung: 23.05.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss gegen die Plangenehmigung nach § 68 Abs. 1,2 WHG zum Rückbau der Donau-Uferverbauung auf der linken Donauseite (Fkm 2486,300 und 2487,400) oberstrom der Usselmündung grundsätzlich Einwände zu erheben.
Folgende Einwände
müssen Beachtung finden:
- Mückenplage; durch Anlegung von Rinnen im Uferbereich wird dieser Bereich zwar besser durchströmt, da die Fische die Larven fressen. Eine mögliche Verschlechterung muss jedoch korrigiert werden.
- Schäden durch Überschwemmungen, die nachweislich durch diese Maßnahme entstanden sind müssen behoben bzw. finanziell ausgeglichen werden.
- Des Weiteren dürfen keine Verschlechterungen der jetzigen Situation bzw. keine Einschränkungen entstehen.