Sitzung: 09.05.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, die beantragte Sondernutzungserlaubnis unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
1. Der Betreiber stellt den Markt Rennertshofen von jeglicher Haftung frei.
2. In der Zeit vom 15. November bis 31. März des laufenden Jahres ist die Außengastronomie aus Winterdienstgründen abzubauen.
3. Eine jährliche Gebühr für die Sondernutzung wird nicht festgesetzt.
4. Die Außengastronomie darf max. bis zur vorhandenen Wasserrinne aufgestellt werden.
5. Eine entsprechende Kennzeichnung (Warnbake) ist in beiden Verkehrsrichtungen (Ost- und West) anzubringen.
6. Diese Sondernutzungserlaubnis gilt bis auf Widerruf.