Sitzung: 09.05.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zu erlassen:
Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen
für das Jahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 11.420.427,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 15.146.500,00 EUR.
§ 2
Kreditaufnahmen in Höhe von 1.289.052 EUR für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.