Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zu erlassen:

 

Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen

für das Jahr 2023

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

Im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 11.420.427,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 15.146.500,00 EUR.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen in Höhe von 1.289.052 EUR für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                      320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                            320 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                           350 v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.