Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Antrag zur beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG für eine Abweichung des geregelten Überstauziels von 392,00 m für die Zeit nach Abriss der alten Betriebsbrücke bis zur Fertigstellung des Neubaus der Ersatzbrücke durch die Donau-Wasserkraft AG ohne zusätzliche Anforderungen bzw. weitere Auflagen zu genehmigen.