Sitzung: 04.04.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, dem Antrag zur beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG für eine Abweichung des geregelten Überstauziels von 392,00 m für die Zeit nach Abriss der alten Betriebsbrücke bis zur Fertigstellung des Neubaus der Ersatzbrücke durch die Donau-Wasserkraft AG ohne zusätzliche Anforderungen bzw. weitere Auflagen zu genehmigen.