Sitzung: 28.02.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Molsterstraße-Süd“ in der vorgestellten Fassung mit der Änderung der Festsetzung 6.2 (Stützmauern können auf der Grundstücksgrenze errichtet werden) zu billigen. Gleichzeitig wird durch das Planungsbüro WipflerPLAN die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Büro WipflerPLAN, den Zeitraum für die Auslegung festzulegen.