Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Beim Gärtnerhaus“ in der vorgestellten Fassung zu billigen. Gleichzeitig wird durch das Planungsbüro WipflerPLAN die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Büro WipflerPLAN, den Zeitraum für die Auslegung festzulegen.