Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss für die Grundstücke Fl.Nrn. 9/3, 9/4 und 25/3 der Gmkg. Riedensheim einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufzustellen und lautet wie folgt: Bebauungsplan Nr. 30 „Molsterstraße-Süd“. Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag vom 20.10.2022 haben die Grundstückseigentümer die Kosten für dieses Verfahren zu übernehmen.

Die Verwaltung und ein Planungsbüro werden beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.