Sitzung: 15.11.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss für die Grundstücke Fl.Nrn. 18/1, 20/1,21/3 und 21/4 der Gmkg. Stepperg einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufzustellen. Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag vom 09.10.2022 haben die Grundstückseigentümer alle anfallenden Kosten für dieses Verfahren zu übernehmen.
Die Verwaltung und ein Planungsbüro werden beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.