Sitzung: 13.09.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, der Bauvoranfrage zum Bau eines Milchviehstalles für ca. 150 GV mit zugehöriger Güllegrube und Fahrsilos sowie einer Gülleverwertungs-Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 70 der Gemarkung Hatzenhofen das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Es besteht kein Anspruch auf Ausbau bzw. Asphaltierung der beiden öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen durch den Markt Rennertshofen oder die Jagdgenossenschaft Hatzenhofen.
2. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ausbau bzw. Asphaltierung des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 267 der Gemarkung Mauern durch den Markt Rennertshofen oder die Jagdgenossenschaft Mauern.
3. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf den Feldwegen Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen sowie Fl.Nr. 267 der Gemarkung Mauern.
4. Jetzt oder künftig entstehende Kosten für die Einrichtungen des Feuerlöschwesens hat der Bauherr zu tragen. Das Gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.