Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 70 der Gemarkung Hatzenhofen das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.    Es besteht kein Anspruch auf Ausbau bzw. Asphaltierung der beiden öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen durch den Markt Rennertshofen oder die Jagdgenossenschaft Hatzenhofen.

 

2.    Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf den Feldwegen Fl.Nrn. 65 und 71 der Gemarkung Hatzenhofen.

 

3.    Jetzt oder künftig entstehende Kosten für die Einrichtungen des Feuerlöschwesens hat der Bauherr zu tragen. Das Gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.