Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hofbreiten (Teil III)“ zu erteilen:

 

Die südliche Baugrenze darf mit dem geplanten Vorhaben überschritten werden.

 

Die Eindeckung darf in den durch den Bebauungsplan vorgegebenen Farbtönen als Blechdach ausgeführt werden.

 

Der Stauraum vor der Garage (Carport) darf unterschritten werden und unter Berücksichtigung der Garagen- und Stellplatzsatzung des Freistaates Bayern 3,00 m betragen. Das geplante Gebäude ist entsprechend Richtung Westen zu verschieben.