Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindlichen Kindertagesstätten (Kindergarten (Schloß- und Postkindergarten), Hort) wie folgt geändert wird und die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindlichen Kindertagesstätten (Kindergarten (Schloß- und Postkindergarten), Hort) zum

01. September 2022 in Kraft tritt:

§ 4 Gebührenhöhe

(1)          Für den Besuch der Kindertagesstätten (Kindergarten und Hort) werden ab

            01. September 2022 folgende Gebühren (einschließlich Spielgeld) erhoben:

durchschnittliche

Buchungszeit

täglich

Gebühren pro Monat

Kindergarten-kinder

Schulkinder

(Hort, 5 Tage)

Mehr als 1 Std.–  einschließl. 2 Std.

30,00 €

Mehr als 2 Std. – einschließl. 3 Std.

60,00 €

Mehr als 3 Std. – einschließl. 4 Std.

48,00 €

80,00 €

Mehr als 4 Std.– einschließl. 5 Std.

60,00 €

100,00 €

Mehr als 5 Std. – einschließl. 6 Std.

72,00 €

120,00 €

Mehr als 6 Std. – einschließl. 7 Std.

84,00 €

Mehr als 7 Std. – einschließl. 8 Std.

96,00 €

Mehr als 8 Std. –  einschließl. 9 Std.

108,00 €

> 9 Std.

119,00 €

(6)        Für Kinder ab dem Schuleintritt beträgt die Mindestbuchungszeit mehr als 5 Stunden in der             Woche.

§ 9 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01. September 2022 in Kraft.