Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass rückwirkend ab 01. Januar 2022 die Beschränkung auf einen einmaligen Festbetragszuschuss je Anwesen entfällt.

Hierdurch wird eine Erneuerung bzw. ein Ersatz einer bestehenden Solaranlage auf demselben Anwesen wiederholt förderfähig. Der Einsatz neuer bzw. effizienterer Technik ist im Zuge der Energieeinsparung begrüßenswert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die geltende Richtlinie für die Förderung der Planung und Beratung zur Errichtung einer Sonnenkollektoranlage abzuändern und zu veröffentlichen.