Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, der Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 923 der Gemarkung Ammerfeld das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern eine Privilegierung nach

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachgewiesen werden kann.