Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss die Billigung des Entwurfes und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und für die Träger öffentlicher Belange die Auslegung zu veranlassen.