Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der getroffenen Abwägungen den Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung zu billigen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 28. Flächennutzungs-planänderung durchzuführen.

Der Marktgemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung, in Absprache mit Frau Sing, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und für die Träger öffentlicher Belange die Auslegung zu veranlassen.