Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Riedensheim Nr. 1 fasste der Marktgemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Satzungsbeschluss auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.

Fassungsdatum der Endfassung wird das Sitzungsdatum 22. Februar 2022.

 

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung,

a)     die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen, und

b)     Bürger über das Ergebnis der Abwägung zu informieren, welche Änderungsvorschläge bzw. Einwendungen vorgetragen haben.