Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der an diesem Tage getroffenen Abwägungen einer erneuten verkürzten Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ (Stand 18. Januar 2022) zuzustimmen.

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die verkürzte Auslegung zu veranlassen.