Sitzung: 18.01.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der an diesem Tage getroffenen Abwägungen einer erneuten verkürzten Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhofsgelände“ (Stand 18. Januar 2022) zuzustimmen.
Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die verkürzte Auslegung zu veranlassen.