Sitzung: 18.01.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zum Schotterabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 108, 111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld das gemeindliche Einvernehmen unter nachfolgenden Bedingungen (vgl. Marktgemeinderatsbeschluss vom 04. April 2017) zu erteilen.
1. Beim
Brechen von Gesteinsmaterialien dürfen die zulässigen Immissionsschutzwerte
nach TA-Lärm am nächstgelegenen Immissionsort nicht überschritten werden. Beim
Abbau von Gestein und dem Brechen bzw. Recyceln von Materialien dürfen zudem
keine unzumutbaren Staubimmissionen erfolgen, auch nicht auf Grundstücksflächen
(z. B. Grünland).
2. Dem
Markt Rennertshofen als auch den Grundstücksbesitzern im Bereich des Marktes
Rennertshofen ist seitens der Fa. Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb, Burgheim,
bzw. deren Rechtsnachfolger, die Möglichkeit einzuräumen, jederzeit zum
Selbstkostenpreis der Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb nicht wassergefährdende
Materialien (z. B. Steine, Abraum usw.) anliefern und ablagern zu dürfen.
3. Entlang
der gemeindlichen Wegegrundstücke Fl.Nr. 110 und 159 der Gemarkung Ammerfeld
ist zur Gewährleistung der für die Standsicherheit der Wegegrundstücke
erforderliche Abbauabstand einzuhalten, mindestens jedoch 10,00 m.
4. Bepflanzungen
im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen usw. auf den Abbaugrundstücken (Fl.Nr.
108, 110, 111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld) müssen unter Einhaltung
der gesetzlichen Abstandsflächen vorgenommen werden. Künftige
Plenterungsmaßnahmen hat der Eigentümer auf seine Kosten im notwendigen und
erforderlichen Umfang unverzüglich durchzuführen.
5. Der
Zu- und Abfahrtsverkehr zu den geplanten Abbaugrundstücken (Fl.Nr. 108, 110,
111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld) darf nur über die Feldwege Fl.Nr.
110 Gemarkung Ammerfeld und Fl.Nr. 159 Gemarkung Trugenhofen erfolgen.
6. Die
Fa. Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb, Burgheim, bzw. deren Rechtsnachfolger hat
die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass der landwirtschaftliche Verkehr
ungehindert auf den Feldwegen Fl.Nr. 110 der Gemarkung Ammerfeld und Fl.Nr. 159
der Gemarkung Trugenhofen möglich ist und bleibt; ggf. sind Ausweichbuchten und
dergleichen auf Kosten des Antragstellers herzustellen.
7. Für
die Benutzung der öffentlichen Feldwege (Fl.Nr. 110 der Gemarkung Ammerfeld,
Fl.Nr. 159 der Gemarkung Trugenhofen) durch die Fa. Ignaz Schmid
Kiesgrubenbetrieb, Burgheim, sowie für Firmenkunden ist der ausgelaufene
Sondernutzungsvertrag mit dem Markt Rennertshofen neu abzuschließen, nachdem es
sich weiterhin um eine Sondernutzung nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz
handelt. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, auf Grundlage des ursprünglichen
Vertrages vom 25. August 1998 einen neuen Sondernutzungsvertrag bis zum 31. Dezember
2034 abzuschließen.
8. Sprengungen
auf dem Abbaugrundstück ohne behördliche Erlaubnisse und ohne vorherige,
rechtzeitige Information des Marktes Rennertshofen dürfen nicht erfolgen.
9. Der Abbau ist gemäß Planung bis 31.
Dezember 2034 abzuschließen. Die Verfüllung und Renaturierung der Abbauflächen haben
bis spätestens 31. Dezember 2045 zu erfolgen. Abbau und Verfüllung der
Abbauflächen müssen Zug um Zug erfolgen.
10. Der Markt Rennertshofen behält sich das
Recht vor, jederzeit weitere Auflagen und Bedingungen geltend zu machen.