Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zum Schotterabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 108, 111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld das gemeindliche Einvernehmen unter nachfolgenden Bedingungen (vgl. Marktgemeinderatsbeschluss vom 04. April 2017) zu erteilen.

1.       Beim Brechen von Gesteinsmaterialien dürfen die zulässigen Immissionsschutzwerte nach TA-Lärm am nächstgelegenen Immissionsort nicht überschritten werden. Beim Abbau von Gestein und dem Brechen bzw. Recyceln von Materialien dürfen zudem keine unzumutbaren Staubimmissionen erfolgen, auch nicht auf Grundstücksflächen (z. B. Grünland).

2.       Dem Markt Rennertshofen als auch den Grundstücksbesitzern im Bereich des Marktes Rennertshofen ist seitens der Fa. Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb, Burgheim, bzw. deren Rechtsnachfolger, die Möglichkeit einzuräumen, jederzeit zum Selbstkostenpreis der Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb nicht wassergefährdende Materialien (z. B. Steine, Abraum usw.) anliefern und ablagern zu dürfen.

3.       Entlang der gemeindlichen Wegegrundstücke Fl.Nr. 110 und 159 der Gemarkung Ammerfeld ist zur Gewährleistung der für die Standsicherheit der Wegegrundstücke erforderliche Abbauabstand einzuhalten, mindestens jedoch 10,00 m.

4.       Bepflanzungen im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen usw. auf den Abbaugrundstücken (Fl.Nr. 108, 110, 111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld) müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen vorgenommen werden. Künftige Plenterungsmaßnahmen hat der Eigentümer auf seine Kosten im notwendigen und erforderlichen Umfang unverzüglich durchzuführen.

5.       Der Zu- und Abfahrtsverkehr zu den geplanten Abbaugrundstücken (Fl.Nr. 108, 110, 111, 111/1 und 112 der Gemarkung Ammerfeld) darf nur über die Feldwege Fl.Nr. 110 Gemarkung Ammerfeld und Fl.Nr. 159 Gemarkung Trugenhofen erfolgen.

6.       Die Fa. Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb, Burgheim, bzw. deren Rechtsnachfolger hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert auf den Feldwegen Fl.Nr. 110 der Gemarkung Ammerfeld und Fl.Nr. 159 der Gemarkung Trugenhofen möglich ist und bleibt; ggf. sind Ausweichbuchten und dergleichen auf Kosten des Antragstellers herzustellen.

7.       Für die Benutzung der öffentlichen Feldwege (Fl.Nr. 110 der Gemarkung Ammerfeld, Fl.Nr. 159 der Gemarkung Trugenhofen) durch die Fa. Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb, Burgheim, sowie für Firmenkunden ist der ausgelaufene Sondernutzungsvertrag mit dem Markt Rennertshofen neu abzuschließen, nachdem es sich weiterhin um eine Sondernutzung nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz handelt. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, auf Grundlage des ursprünglichen Vertrages vom 25. August 1998 einen neuen Sondernutzungsvertrag bis zum 31. Dezember 2034 abzuschließen.

8.       Sprengungen auf dem Abbaugrundstück ohne behördliche Erlaubnisse und ohne vorherige, rechtzeitige Information des Marktes Rennertshofen dürfen nicht erfolgen.

9.       Der Abbau ist gemäß Planung bis 31. Dezember 2034 abzuschließen. Die Verfüllung und Renaturierung der Abbauflächen haben bis spätestens 31. Dezember 2045 zu erfolgen. Abbau und Verfüllung der Abbauflächen müssen Zug um Zug erfolgen.

10.     Der Markt Rennertshofen behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Auflagen und Bedingungen geltend zu machen.