Sitzung: 30.11.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, den heute vorgestellten Entwurf zu billigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und
§ 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.