Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, den heute vorgestellten Entwurf zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und

§ 4 Absatz 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.