Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der getroffenen Abwägungen die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 25. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.

Der Markgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und für die Träger öffentlicher Belange die Auslegung zu veranlassen.