Sitzung: 14.09.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der heute getroffenen Abwägungen eine erneute verkürzte Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 11 „An der Industriestraße“ (Stand 14. September 2021).
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die verkürzte Auslegung zu veranlassen.