Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss aufgrund der an diesem Tage getroffenen Abwägungen eine erneute verkürzte Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ammerfeld Nordost“ (Stand: 08. Juni 2021).

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die verkürzte Auslegung zu veranlassen.