Sitzung: 18.05.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Da eine Befreiung vom Bebauungsplan bei der Ziffern 9.1. in Verbindung mit Ziffer 7.1. nicht möglich ist, beschloss der Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 17 „An der Industriestraße II“ zu den Ziffern 7.1 und 9.1 dahingehend zu ändern, dass entlang der vorderen (straßenseitigen) Grundstücksgrenzen die 3 m breiten Schutz- und Abstandsstreifen innerhalb der Einfriedung liegen müssen; diese können durch Grundstückszufahrten unterbrochen sein.