Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 zu erlassen:

Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen

für das Jahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rennertshofen folgende Haushaltssatzung:

                                                                        § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 9.767.118,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 15.872.000,00 EUR

ab.

                                                                        § 2

Kreditaufnahmen in Höhe von 6.658.604,00 EUR für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind vorgesehen.

                                                                        § 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

                                                                        § 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                             350 v.H.

                                                                        § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

                                                                        § 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

                                                                        § 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.