Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen und überdachten Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 20/1 und 21/3 der Gemarkung Stepperg das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.    Die geplante Zuwegung (Zufahrt) zum Baugrundstück muss durch die Antragsteller erworben oder rechtlich gesichert werden. Für die Herstellung und Unterhaltung dieser privaten Zufahrt übernimmt der Markt Rennertshofen weder jetzt noch zukünftig entstehende Kosten.

2.    Hinsichtlich der Kanalerschließung ist eine Sondervereinbarung mit dem Markt Rennertshofen abzuschließen.

3.    Das anfallende Dach- und Oberflächenwasser ist ausschließlich auf dem Baugrundstück zu versickern. In die gemeindliche Kanalisation darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden.  Die Antragsteller haben auf eigene Kosten die Sickerfähigkeit des Baugrundstückes zu klären und dem Markt Rennertshofen schriftlich nachzuweisen.

4.    Die Antragsteller haben sämtliche Kosten der Kanalhausanschlussleitung ab der öffentlichen Kanalleitung in der Antonibergstraße selbst zu tragen und diesen laufend auf eigene Kosten zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern.

5.    Jetzt oder künftig entstehende Kosten für evtl. notwendig werdende Einrichtungen des Feuerlöschwesens (z.B. Unter- oder Überflurhydranten) haben die Antragsteller zu tragen bzw. zu finanzieren. Das Gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.