Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 138 der Gemarkung Emskeim das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.   Der Bauherr hat keinen Anspruch auf weiteren Ausbau (z.B. Asphaltierung) der beiden angrenzenden gemeindlichen Feldwege Fl.Nrn. 137 und 139 der Gemarkung Emskeim gegenüber dem Markt Rennertshofen bzw. der zuständigen Jagdgenossenschaft.

 

2.   Jetzt oder künftig entstehende Kosten für evtl. notwendig werdende Einrichtungen des Feuerlöschwesens (z.B. Unter- oder Überflurhydranten) hat der Bauantragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen bzw. zu finanzieren. Das gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.