Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten und acht Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 253/9 der Gemarkung Rennertshofen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Zudem werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rennertshofen Nr. 1 „Nord-West“ erteilt:

 

Als Dachform sind Walmdächer zulässig.

 

Die vorgeschriebene Mindestgrundstücksfläche von 650 qm pro Wohngebäude darf unterschritten werden.

 

Sofern für die im Süden geplanten Anbauten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig werden, gelten diese hiermit ebenfalls als erteilt.