Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, der Bauvoranfrage unter folgenden Auflagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen:

 

1.    Durch die Errichtung der geplanten baulichen Anlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 873 der Gemarkung Ammerfeld dürfen keine unzumutbaren bzw. unzulässigen Emissionen bzw. Immissionen verursacht werden.

2.    Sofern ein diesbezügliches Gutachten im Genehmigungsverfahren notwendig wird, ist dieses dem Markt Rennertshofen als auch der Gemeinde Tagmersheim unverzüglich vorzulegen.

3.    Hinsichtlich der Wasserversorgung ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Usselbachgruppe eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen und dem Markt Rennertshofen vorzulegen.

4.    Mit der endgültigen Planung (Bauantrag) ist fachtechnisch aufzuzeigen, in welcher Form die Oberflächenwasserableitung in schadloser Form erfolgen soll.

5.    Durch die geplante Oberflächenwasserableitung dürfen den Unterliegern keine Nachteile bzw. Schäden entstehen.

6.    Jetzt oder künftig entstehende Kosten für die Einrichtungen des Feuerlöschwesens (z.B. Unter- oder Überflurhydranten, Löschwasserbehälter etc.) hat der Antragsteller zu tragen. Das Gleiche gilt auch für notwendige Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen an Einrichtungen des Feuerlöschwesens.

7.    Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf weitere Befestigung, Ausbau bzw. Asphaltierung der landwirtschaftlichen Feld- bzw. Zufahrtswege gegenüber der Gemeinde Tagmersheim, dem Markt Rennertshofen sowie der zuständigen Jagdgenossenschaft.