Sitzung: 21.07.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1264 der Gemarkung Hütting das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Zur Sicherung der Kanalerschließung bzw. der Entwässerung ist eine Sondervereinbarung mit dem Markt Rennertshofen abzuschließen.
2. Die Kosten für die Herstellung des erforderlichen Kanalanschlusses sowie alle Wartungs- und Instandhaltungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
3. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Asphaltierung, Verbreiterung, Unterhaltung oder Ausbau der Ortsstraße Fl.Nr. 1225 der Gemarkung Hütting bzw. des Feldweges Fl.Nr. 1263 der Gemarkung Hütting gegenüber dem Markt Rennertshofen oder der Jagdgenossenschaft Ellenbrunn.
4. Es besteht kein Anspruch auf Herstellung eines Gehweges.
5. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes sowie auf Installation einer Straßenbeleuchtung.
6. Jetzt oder künftig entstehende Kosten für Einrichtungen des Feuerlöschwesens (z. B. Unter- bzw. Überflurhydranten) sind allein vom Antragsteller zu finanzieren, sofern diese notwendig werden.