Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschloss, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2020 zu erlassen:

Haushaltssatzung des Marktes Rennertshofen

für das Jahr 2020

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rennertshofen folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 9.470.172 EUR

Und

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben mit 13.069.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht

vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                    320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                              320 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                         350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf 650.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.