Sitzung: 30.06.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschloss, dem Antragsteller eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Rennertshofen-Nord“ zu erteilen.
Der geplante Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 555/9 der Gemarkung Rennertshofen darf grenznah außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Die nachbarrechtlichen Belange dürfen jetzt und zukünftig nicht beeinträchtigt werden.