Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dem Antragsteller eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Rennertshofen-Nord“ zu erteilen.

Der geplante Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 555/9 der Gemarkung Rennertshofen darf grenznah außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

Die nachbarrechtlichen Belange dürfen jetzt und zukünftig nicht beeinträchtigt werden.