Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Anwesend: 17

1. Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss den Neuerlass der Satzung zur Reglung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes mit folgender Änderung:

 

Die bisherige IT-Pauschale in Höhe von 100,00 EUR entfällt. Dafür wird für jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied oder Ausschussmitglied die Entschädigung für den in Anspruch genommenen IT-Aufwand auf 10,00 EUR pro teilgenommene Sitzung festgesetzt.

 

Die neu erlassene Satzung tritt am 12. Mai 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.11.2016, geändert mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.09.2017 außer Kraft.

Die neu erlassene Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Mehrheitlich abgelehnt        Ja        7          Nein    10        Anwesend      17

 

 

2. Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschloss den Neuerlass der Satzung zur Reglung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes mit folgender Änderung:

 

Die bisherige IT-Pauschale in Höhe von 100,00 EUR entfällt. Dafür wird für jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied oder Ausschussmitglied die Entschädigung für den in Anspruch genommenen IT-Aufwand auf 7,50 EUR pro teilgenommene Sitzung festgesetzt.

 

Die neu erlassene Satzung tritt am 12. Mai 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02.11.2016, geändert mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.09.2017 außer Kraft.

Die neu erlassene Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.